AOW ADG LIC FAQ´s

Thema: Rund um die Lizenz und dessen Nutzungsrechte im Team

  1. Arbeite ich kostenlos für meine Zuarbeit?
  2. Worin besteht der Unterschied zwischen meiner Zuarbeit und meiner zielführenden Zuarbeit?
  3. Kann Zuarbeit, welche von mir erstellt wurde, von jemandem Anderen außer mir, außerhalb des Projektes egal ob privat oder gewerblich verwendet bzw. genutzt werden?
  4. Ist es erlaubt meine eigene Zuarbeit, außerhalb des Projektes privat zu nutzen?
  5. Kann ich mir Zuarbeiten von anderen aus dem Gemeinschaftspool nehmen, um damit eigennützige aber unentgeltliche Projekte zu bedienen?
  6. Kann ich bestimmen, ob meine Zuarbeit von anderen für das AOW Projekt verwendet werden darf?
  7. Kann ich meine eigenen Zuarbeiten auch privat nutzen, wenn ich aus dem Projekt ausgeschieden bin?
  8. Wer bestimmt ob eine Zuarbeit als zielführend gekennzeichnet wurde?
  9. Macht es einen Unterschied, wie mit meiner Zuarbeit Verfahren wird, wenn ich nicht mehr dem Projekt beiwohne?
  10. Gilt die Lizenz auch weiterhin für meine Zuarbeit, wenn ich ausgeschieden bin?
  11. Was geschieht mit meiner Zuarbeit nach meinem Ausscheiden?
  12. Wer bestimmt ob meine Zuarbeit für das Projekt Verwendung finden wird?
  13. Kann ich meine Zuarbeit für das Projekt ohne Angaben von Namen und Projekt irgendwo auf anderen Plattformen posten?
  14. Kann ich meine zielführende Zuarbeiten ohne Projekt Angaben oder Namen auf anderen Plattformen posten?
  15. Kann ich fremde Zuarbeiten auf andere Plattformen mit Angabe des Projektes und dessen Namen posten?
  16. Kann ich fremde zielführende Zuarbeiten auf anderen Plattformen mit Angaben des Projektes posten?
  17. Kann ich aus dem Gemeinschaftspool Zuarbeiten von anderen verändern und diese dann für meine private Nutzung z.b. für meine Bewerbung nutzen?
  18. Kann ich meine eigenen Zuarbeiten, welche von anderen verändert wurden und diese dann für meine private Nutzung z.b. für meine Bewerbung/Portfolio nutzen?
  19. Kann ich mir für Zuarbeiten seitens meiner Firma zielführende Zuarbeiten aus dem Gemeinschaftspool nehmen?
  20. Kann während meiner Abwesenheit ein anderer meine Zuarbeit verändern?
  21. Kann jemand außerhalb des Projekts, mit meiner Zuarbeit Geld verdienen?
  22. Kann ich meine alte Zuarbeit zurück ziehen, wenn ich mit der neuen veränderten Lizenz nicht mehr einverstanden bin?
  23. Kann ich meine alte zielführende Zuarbeit zurück ziehen, wenn ich mit der neuen veränderten Lizenz nicht mehr einverstanden bin?
  24. Ab wann gilt meine Arbeit als Zuarbeit?
  25. Darf ich auf meinem privaten Computer, Zuarbeiten von anderen Mitgliedern speichern, sichern und sammeln?
  26. Muss ich meine Originale, welche Zuarbeiten von anderen wurden löschen, wenn ich nicht mehr dem Projekt beiwohne?
  27. Was versteht man unter einem exklusiven Nutzungsrecht?
  28. Verliere ich mein Urheberrecht, wenn ich durch Zuarbeiten mein exklusives Nutzungsrecht dem Projekt übertrage?
  29. Wohne ich dem Projekt noch bei wenn ich als inaktives Mitglied geführt werde?
  30. Wie kann ich als inaktives Mitglied, zurück in den Status als aktives Mitglied kommen?
  31. Kann ich als ausgeschiedenes Mitglied zurück in die ADG?
  32. Wann gelte ich als inaktives Mitglied?
  33. Unter welchen Gründen und von Wem kann ich aus der ADG geworfen werden?
  34. Kann die Lizenz auch ohne meine Zustimmung verändert werden?
  35. Muss ich einer veränderten Lizenz zustimmen, damit sie für mich mit der Veränderung gültig wird?
  36. Was kann ich tun, wenn ich mit einer Passage der veränderten Lizenz nicht mehr einverstanden bin?
  37. Was passiert mit meiner eingebrachten Zuarbeit, wenn die Lizenz verändert wurde?
  38. Gilt die Lizenz auch für Personen die niemals der ADG beiwohnten?
  39. Was ist das Ziel der Lizenz?
  40. Was ist das Ziel der ADG?
  41. Wer bestimmt, wer in das Komitee kommt oder entlassen wird?
  42. Was passiert wenn ich krank bin oder anderweitig verhindert bin, und für eine Weile nicht am Projekt arbeiten kann?
  43. Kann ich meine eigene Firma gründen und Zuarbeiten für das Projekt tätigen?
  44. Wie werden eingenommene Gelder verteilt?
  45. Was passiert mit möglichen Einnahmen aus Kickstarter?
  46. Wie sieht meine Vergütung aus?
  47. Wie werden die Umsätze  und Einnahmen aus den finalen Produkten aufgeteilt?

1. Frage:

Arbeite ich kostenlos für meine Zuarbeit?

Antwort:

Klares Nein!

Begründung:

Lerne den Wert Deiner eigenen Arbeit zu schätzen. Dieser Wert misst sich an Hand der Basis für mein Tun und Handeln im Leben, mir so selbst und in Eigenverantwortung eine Arbeitsgrundlage in der Gesellschaft oder auf die ADG bezogen, im Team aufzubauen. Sehe Deine Zuarbeit als Deine große Chance, Dich beweisen zu können. Sehe Deine Zuarbeit als Bewerbung für die Möglichkeit, später in Deinem Traumberuf einen Job zu finden. Sehe Deine Zuarbeit als mögliche Quelle, Dich unentbehrlich im Team zu machen. Sehe Deine Zuarbeit als Investition an Deine Karriere, sie in einem Team zu erleben, in dem du Dir Dein Arbeitsumfeld völlig frei gestalten kannst. Sehe Deine Zuarbeit als Motor und Zeitgeist. Sehe Deine Zuarbeit als Schnittstelle, welche Dir Türen öffnen kann, welche du so alleine nicht hättest öffnen können. Sehe auch Deine Zuarbeit als große Chance, hierüber an ein Startkapital für Deine eigene Gedankenschmiede,  also an Deine Selbstständigkeit, ohne fremde Finanzierungen zu kommen. Sehe Deine Zuarbeit zukunftsweisend und damit Deinen Grundstein gelegt zu haben, mit uns im Team eines der stolzesten MMO Projekte der Zeitgeschichte mit umzusetzen zu dürfen. Sehe es als Ehre und Auszeichnung von Anfang an dabei zu sein!


2. Frage:

Worin besteht der Unterschied zwischen meiner Zuarbeit und meiner zielführenden Zuarbeit?

Antwort:

Zuarbeit ist alles was du in das Projekt ohne nähere Aufgabenstellung und Angaben einbringst. Zielführende Zuarbeit basiert auf eine Aufgabenstellung im Pivotal Tracker und ist durch ihre Konzeptreue charakterisiert.

Begründung:

Zielführend ist eine Zuarbeit immer dann, wenn es dem Konzept treu und dienlich ist. Wenn du zum Beispiel ein Musikstück einbringst, ist es zwar Zuarbeit, aber nicht unbedingt gleich zielführende Zuarbeit. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Musikstück nicht zum Konzept passt. Erst durch einen Auftrag kann aus diesem Musikstück eine zielführende Zuarbeit werden, zum Beispiel durch mögliche Veränderungen.


3. Frage:

Kann Zuarbeit, welche von mir erstellt wurde, von jemandem Anderen außer mir, außerhalb des Projektes egal ob privat oder gewerblich verwendet bzw. genutzt werden?

Antwort:

Klares Nein!

Begründung:

Das unterbindet die Lizenz. Ich will nicht, das meine Arbeit von anderen aus dem Team, oder sonst wem zweckentfremdet wird. Worauf ich dann wo möglich noch nicht mal Einfluss habe.


4. Frage:

Ist es erlaubt meine eigene Zuarbeit, außerhalb des Projektes privat zu nutzen?

Antwort:

Natürlich Ja!

Begründung:

Wir müssen hier zwar Zuarbeit von zielführender Zuarbeit unterscheiden, aber die Antwort ist für Zuarbeit definitiv ja. Als Beispiel sei hier eine Eigendarstellung im eigenen Portfolio oder in Veröffentlichungen, zum Beispiel über Facebook etc. zu nennen. Bei zielführender Zuarbeit, muss aber auch im privatem Umfeld, das Projekt mit benannt werden. Ob du Deinen eigenen Namen mit zu schreibst, ist der Lizenz egal, denn es ist ja Deine Zuarbeit.


5. Frage:

Kann ich mir Zuarbeiten von anderen aus dem Gemeinschaftspool nehmen, um damit eigennützige aber unentgeltliche Projekte zu bedienen?

Antwort:

Klares Nein!

Begründung:

Du willst Dich doch nicht mit geistigem Eigentum eines Anderen bereichern.


6. Frage:

Kann ich bestimmen, ob meine Zuarbeit von anderen für das AOW Projekt verwendet werden darf?

Antwort:

Nein!

Begründung:

Sobald du Deine Zuarbeit in den gemeinschaftlichen Pool der ADG gegeben hast, hast du der Gruppe damit symbolisiert, das du damit einverstanden bist, dass Deine Arbeit auch für weitere Arbeiten also Zuarbeiten, verwendet werden können.


7. Frage:

Kann ich meine eigenen Zuarbeiten auch privat nutzen, wenn ich aus dem Projekt ausgeschieden bin?

Antwort:

Ja!

Begründung:

Unter der Voraussetzung das es sich nur um Zuarbeiten handelt, und keine zielführenden Zuarbeiten sind. Natürlich sind mit Nutzen, hier die Begründung eigener Projekte gemeint. Für Zwecke der Profilierung, also einer Außendarstellung kannst du Deine Zuarbeiten natürlich  immer benutzen. Bei zielführenden Zuarbeiten, gilt stets die Benennung des Projektes.


8. Frage

Kann ich meine eigenen Zuarbeiten, welche noch nicht von anderen verändert wurden, wieder aus dem Gemeinschaftspool nehmen?

Antwort:

Bedingtes Ja.

Begründung:

Die Betonung liegt auf Zuarbeiten, nicht zielführende Zuarbeiten. Sobald jedoch ein anderes Teammitglied, Deine Zuarbeit in Verwendung nimmt, geht das nicht mehr, da bereits ein anderer auf Deiner Basis, Zuarbeit geleistet hat. Seine Arbeit wäre sonst Sinnfrei.


9. Frage:

Wer bestimmt ob eine Zuarbeit als zielführend gekennzeichnet wurde?

Antwort:

Der Autor des Konzeptes.

Begründung:

Er hat das Konzept absolut verinnerlicht. Darum sollte es ihm überlassen sein, um letzten Endes zu entscheiden, ob eine Arbeit den Vorstellungen des Autors des Konzeptes entspricht. Stell Dir vor statt einem gewollten Flugzeug kommt ein Boot am Ende bei raus. Natürlich sollte dabei nicht vergessen werden, die Projektleitung mit zu involvieren, da zielführend auch bedeutet, weitere Ziele zu erfüllen die über die Konzeptreue hinaus gehen können.


10. Frage:

Macht es einen Unterschied, wie mit meiner Zuarbeit Verfahren wird, wenn ich nicht mehr dem Projekt beiwohne?

Antwort:

Nein.

Begründung:

Nein, Deine eingebrachte Zuarbeit behält ihre Gültigkeit. Du kannst Dir jedoch sicher sein, das Deine erbrachte Zeit & Mühe über die Lizenz gesichert ist.


11. Frage:

Gilt die Lizenz auch weiterhin für meine Zuarbeit, wenn ich ausgeschieden bin?

Antwort:

Natürlich!

Begründung:

Die Lizenz schützt alle Deine Rechte am Projekt durch die von Dir jemals erbrachten Zuarbeiten.


12. Frage:

Was geschieht mit meiner Zuarbeit nach meinem Ausscheiden?

Antwort:

Sie liegt weiterhin im gemeinschaftlichem Pool und wartet auf die Verwendung von anderen aktiven Mitgliedern der ADG.

Begründung:

Sie wird Teil des Projektes und kann von den aktiven Mitgliedern, als zielführende Zuarbeit eingesetzt werden.


13. Frage:

Wer bestimmt ob meine Zuarbeit für das Projekt Verwendung finden wird?

Antwort:

Das aktive Mitglied, und damit das gesamte Team.

Begründung:

Jedes aktive Mitglied im Team, kann sich für die Erfüllung seines Auftrages, die Zuarbeiten aus dem gemeinschaftlichen Pool nehmen, um aus diesen zielführende Zuarbeiten zu erschaffen.


14. Frage:

Kann ich meine Zuarbeit für das Projekt ohne Angaben von Namen und Projekt irgendwo auf anderen Plattformen posten?

Antwort:

Ja, solange diese nicht zielführend war.

Begründung:

Du könntest einen Exporter für Maya programmiert haben. Es ist Deine Arbeit und solange diese nicht mit dem Projekt durch Auftrag aus der Konzeptreue heraus entstanden ist, sieht die Lizenz damit kein Problem.


15. Frage:

Kann ich meine zielführende Zuarbeiten ohne Projekt Angaben oder Namen auf anderen Plattformen posten?

Antwort:

Absolutes Nein!

Begründung:

Du hast eine direkte konzeptionelle Umsetzung für das Projekt erarbeitet, natürlich musst du den Namen des Projektes, sowie falls du bereits auf einer Zuarbeit eines anderen aufbaust, ebenso diesen benennen.


16. Frage:

Kann ich fremde Zuarbeiten auf andere Plattformen mit Angabe des Projektes und dessen Namen posten?

Antwort:

Natürlich Nein!

Begründung:

Da diese Zuarbeit nicht oder noch nicht zielführend war, und nur von einem aktiven Mitglied in den gemeinschaftlichen Pool geworfen wurde, berechtigt dies Dich nicht, seine Arbeit einfach anderen zur Schau zu zeigen. Das Recht obliegt nur dem der die Zuarbeit auch eingebracht hat.


17. Frage:

Kann ich fremde zielführende Zuarbeiten auf anderen Plattformen mit Angaben des Projektes posten?

Antwort:

Ja, aber nur wenn du ein aktives Mitglied der ADG bist.

Begründung:

Natürlich darfst du anderen Menschen unsere Arbeiten zeigen. Nur so machen wir andere auf uns aufmerksam.


18. Frage:

Kann ich aus dem Gemeinschaftspool Zuarbeiten von anderen verändern und diese dann für meine private Nutzung z.b. für meine Bewerbung nutzen?

Antwort:

Klares Nein!

Begründung:

Das würde ja bedeuten, das du Dich mit Federn schmückst, die Dir nicht gehören. Selbst wenn du den Namen des Urhebers nennst, wird ihm dies nicht gefallen.


19. Frage:

Kann ich meine eigenen Zuarbeiten, welche von anderen verändert wurden und diese dann für meine private Nutzung z.b. für meine Bewerbung/Portfolio nutzen?

Antwort:

Natürlich Ja!

Begründung:

Es ist Deine Zuarbeit im Original. Nur weil jemand Deine Zuarbeit bereits benutzt hat, heisst es ja nicht, das du diese nicht für Deine Zwecke mehr verwenden könntest. Wir reden hier nicht von Deiner Zuarbeit, welche bereits von jemanden anderen verändert wurde. Es geht um Dein unverändertes Original.


20. Frage:

Kann ich mir für Zuarbeiten seitens meiner Firma zielführende Zuarbeiten aus dem Gemeinschaftspool nehmen?

Antwort:

Ja, falls Deine Firma vom Komitee der Zuarbeit beauftragt wurde.

Begründung:

Du hast eine Firma gegründet, und möchtest zielführende Zuarbeit beisteuern. Super! Falls du einen externen Auftrag erhalten hast, ist dieser durch einen separaten Vertrag geregelt. In diesem steht dann auch Dein Leistungsbezug, als auch über ein Pflichtenheft definiert was zu tun ist.


21. Frage:

Kann während meiner Abwesenheit ein anderer meine Zuarbeit verändern?

Antwort:

Ja!

Begründung:

Eine Anwesenheit durch Dich oder eine weitere Erlaubnis für die Entnahme aus dem gemeinschaftlichen Pool, ist durch aktive Mitglieder nicht notwendig. Genau das reguliert die Lizenz und ist auch zugleich der Startpunkt für die Aktivierung der Lizenz.


22. Frage:

Kann jemand außerhalb des Projekts, mit meiner Zuarbeit Geld verdienen?

Antwort:

Klares Nein! (Kernaussage)

Begründung:

Mit Deiner Zuarbeit ist es rechtlich unter der Lizenz unmöglich, außerhalb des Projektes für jederman damit Geld zu verdienen.


23. Frage:

Kann ich meine alte Zuarbeit zurück ziehen, wenn ich mit der neuen veränderten Lizenz nicht mehr einverstanden bin?

Antwort:

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Begründung:

Wenn die alte Zuarbeit, noch keine Verwendung im Projekt gefunden hat, also nicht für zielführende weitere Zuarbeiten verwendet wurde, ja.


24. Frage:

Kann ich meine alte zielführende Zuarbeit zurück ziehen, wenn ich mit der neuen veränderten Lizenz nicht mehr einverstanden bin?

Antwort:

Klares Nein!

Begründung:

Da die alte zielführende Zuarbeit unter einer bestehenden Lizenz eingebracht worden ist, steht diese auch unter Bestandsschutz des Projektes. Ich kann aber die weitere Zuarbeit zum Projekt verweigern.


25. Frage:

Ab wann gilt meine Arbeit als Zuarbeit?

Antwort:

Sobald ich sie dem Projekt zur Verfügung stelle, spätestens jedoch mit der Verwendung Deiner Zuarbeit.

Begründung:

Dies geschieht automatisch mit der Verwendung dieser Zuarbeit, durch ein anderes aktives Mitglied. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese später als zielführend deklariert wurde.


26. Frage:

Darf ich auf meinem privaten Computer, Zuarbeiten von anderen Mitgliedern speichern, sichern und sammeln?

Antwort:

Ja!

Begründung:

Deine eigene Zuarbeit speichert du immer zuerst auf Deinem Computer. Ebenso kannst du alle anderen Zuarbeiten von anderen auf Deinem Computer speichern und sichern. Dies gewährleistet uns eine hohe Redundanz, also Sicherheit die Daten durch System Fehler nicht zu verlieren. Es ist aber Deine Pflicht, ständig die von uns zur Verfügung gestellten Clouds aktuell zu halten. Sprich Deine Zuarbeiten auch zu synchronisieren, und somit dem Pool auch im Original zur Verfügung zu stellen. Dies gilt immer für die Daten, mit welchen du diese Datei auch selbst erzeugt oder wieder verändern kannst. Ein Screenshot, Artwork oder ausführbares Programm, gilt nicht als Synchronisation Deiner Zuarbeiten.


27. Frage:

Muss ich meine Originale, welche Zuarbeiten von anderen wurden löschen, wenn ich nicht mehr dem Projekt beiwohne?

Antwort:

Nein, aber Beachte!

Begründung:

Natürlich sollte Dir klar sein, das alle zielführenden Zuarbeiten mit Ausscheidung aus dem Projekt, welche du nicht selbst erstellt hast, oder weiter verarbeitet hast, zu löschen sind.


28. Frage:

Was versteht man unter einem exklusiven Nutzungsrecht?

Antwort:

Hierunter versteht man das du einem Dritten erlaubst, Deine Arbeiten uneingeschränkt zu nutzen und zwar so global, das du selbst nicht mehr entscheiden kannst, was der andere damit macht. Dieses Recht erteilst du allen aktiven Mitgliedern der ADG.

Begründung:

Diese Regulation scheint auf dem ersten Blick sehr einschneidend für Dich zu sein. Es ist aber nach deutschem Recht die einzige Möglichkeit die Integrität des Projektes zu sichern. Da Dein Urheberrecht unantastbar bleibt, bist du dennoch auf alle Ewigkeit der Erschaffer und Begründer deiner Zuarbeiten. Die Lizenz sichert Dir zudem zu, das genaue Regeln einzuhalten sind, wie die aktiven Mitglieder des Teams, damit umzugehen haben. Würden wir auf die Exklusivität der Nutzung Deiner Zuarbeit verzichten, könntest du Deine Zuarbeiten mit den Ressourcen des Projektes, also auch andere Mitglieder des Projektes für Dich arbeiten lassen, in der Absicht dann mit diesen Zuarbeiten, in anderen Projekten Geld zu verdienen. Keiner möchte jedoch, dass seine Mühe und Zeitaufwand, plötzlich in einem anderen Spiel einfließen. Wo Dir damit jede Chance gestohlen würde Einfluss zu nehmen. Auch zu Beachten ist es, dass so auch Inhalte in anderen Spielen entstehen könnten, mit gleichen Inhalten wie in unserem Projekt. Jetzt besteht zudem noch die Chance, das dann dieses anderen Projekte, durch einen Kapitalgeber aufgegriffen werden könnte und zu erst mit identischen Inhalten, auf Kickstarter oder im Markt erscheinen könnte. Zu guter Letzt, könnte jetzt sogar noch die andere Gruppe, mit diesem ausgeschieden Mitglied dieser, Mitglieder aus unserer Gruppe abwerben mit der Begründung, dass sein Projekt bereits viel fortgeschrittener und besser wäre, als unseres.


29. Frage:

Verliere ich mein Urheberrecht, wenn ich durch Zuarbeiten mein exklusives Nutzungsrecht dem Projekt übertrage?

Antwort:

Klares Nein!

Begründung:

Nach deutschem Gesetz ist es überhaupt nicht möglich ein, also auch Dein Urheberrecht auf andere Personen zu übertragen. Das deutsche Recht gilt gerade in diesen Bereichen, als sehr dem Urheber freundlich gesonnen.


30. Frage:

Wohne ich dem Projekt noch bei wenn ich als inaktives Mitglied geführt werde?

Antwort:

Ja!

Begründung:

Es gibt Gründe, warum du inaktiv geworden bist. Die Lizenz hinterfragt dies zum Schutz deiner Privatsphäre nicht. Du bleibst in allen Kanälen der Kommunikation, und kannst trotz Deiner Inaktivität, weiter alle Prozesse als Beobachter mitverfolgen, sowie auch beratend für die Gruppe sporadisch tätig werden. Jedoch wissen alle Mitglieder, das du im Moment, keine Zuarbeiten leisten kannst.


31.Frage:

Wie kann ich als inaktives Mitglied, zurück in den Status als aktives Mitglied kommen?

Antwort:

Du kannst jederzeit deine inaktive Phase, durch Einbringung von zielführender Zuarbeit beenden und zurück in den Status aktives Mitglied wechseln.

Begründung:

Ein Zeitfenster von 6 Monaten beginnt, ab dem Tag Deiner letzten zielführenden Zuarbeit.  Eine Erlaubnis vom Komitee brauchst du dafür nicht.


32. Frage:

Kann ich als ausgeschiedenes Mitglied zurück in die ADG?

Antwort:

Grundsätzlich Ja!

Begründung:

Sollte es keinen triftigen Grund für Dein Ausscheiden gegeben haben, wird es auch keinen triftigen Grund geben, warum du nicht wieder am Projekt mitarbeiten könntest. Beachte aber, dass durch Deinen Wiedereinstieg, nicht der Sinnspruch »Dich auf den Lorbeeren der anderen Ausgeruht zu haben«, zu treffen könnte. Oder noch klarer formuliert, erst wenn es was zu holen gibt, bist du wieder da.


32. Frage:

Wann gelte ich als inaktives Mitglied?

Antwort:

Wenn du länger als einen Monat keine zielführende Zuarbeit mehr am Projekt eingebracht hast, wirst du als inaktives Mitglied in der ADG geführt.

Begründung:

Eine Ausnahme bildet es, wenn du eine geplante Pause einlegen möchtest. In diesem Fall wird Deine angekündigte geplante Abwesenheit, Deinem Monat bis zur Inaktivität aufgerechnet. Maximal ist es so möglich, 2 Monate als aktives Mitglied zu bestehen, obwohl keine zielführende Zuarbeit eingebracht wurde.


33. Frage:

Unter welchen Gründen und von Wem kann ich aus der ADG geworfen werden?

Antwort:

Diese Frage sollte nach dem §3 der AOW Lizenz beurteilt werden. Eine einfache oder generelle Antwort gibt es nicht. Spätestens jedoch nach drei Verwarnungen und einem daraus resultierendem gestörtem Grundvertrauen, wäre eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr sinnvoll.

Begründung:

Verwarnungen können zum Beispiel bei berechtigten Zweifel an der Authentizität des Mitgliedes, bei Verletzungen der Pflichten, oder bei kompromittierenden Störungen des Teams, ausgesprochen werden. Alles in allem hängt dies zumeist von der Einsicht des Betroffenen ab.


34. Frage:

Kann die Lizenz auch ohne meine Zustimmung verändert werden?

Antwort:

Ja!

Begründung:

Eine Veränderung muss klar durch eine neue Version erkennbar sein, sowie dem Team zur Verfügung gestellt werden. Die jeweils aktuell gültige Lizenz wird unter der URL http://lic.antarien.com öffentlich einsehbar und verfügbar sein. Ältere Lizenzen bzw. ältere Veränderungen, werden chronologisch im Archiv unter http://lic.antarien.com/archiv abrufbar bleiben.

Eine Änderung der Lizenz kann dann vorgenommen werden, wenn Eventualitäten eine Intervenierung erfordern, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu zählen auch eine mögliche Aufspaltung der Lizenz in Module, welche dem Einsatzzweck optimiert werden kann. Hierzu zählen zum Beispiel die Trennung der Bestimmungen für die ADG von der Lizenz, oder die Konkretisierung einzelner Abschnitte.


35. Frage:

Muss ich einer veränderten Lizenz zustimmen, damit sie für mich mit der Veränderung gültig wird?

Antwort:

Nein! Es gilt immer die aktuell gültige Lizenz.

Begründung:

Mit der Bereitstellung Deiner zielführenden Zuarbeit, spätestens jedoch mit der Veränderung oder Nutzung von Zuarbeiten aus dem gemeinschaftlichem Pool, erklärst du Dich mit der Lizenz einverstanden.

Damit gilt die Lizenz für die bisher eingebrachte Zuarbeit


36. Frage:

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Passage der veränderten Lizenz nicht mehr einverstanden bin?

Antwort:

Du kannst innerhalb von 14 Kalendertagen Widerspruch einlegen.

Begründung:

Die vorherige (ältere) Lizenz wirkt sich auf Deinen Widerspruch nicht aus, da du ja in der Vergangenheit Deine Zuarbeiten bereits eingebracht hast. Dir steht es aber frei, für neu einzubringende Zuarbeiten bis zur Klärung, Dich auf die ältere Lizenz zu berufen. Es ist dann zum Wohle des Konzeptes abzuwägen, in wie weit der Interessenkonflikt des Einzelnen, mit der Konformität der neuen geänderten Passage dieser Lizenz aufrechenbar wäre.


37. Frage:

Was passiert mit meiner eingebrachten Zuarbeit, wenn die Lizenz verändert wurde?

Antwort:

Die bestehende und eingebrachte Zuarbeit wird automatisch auf die neuste Version „jeder späteren Version“ (“any later version”) mit dem Tag ihrer Inkrafttretung überführt.

Begründung:

Damit gilt immer die jeweils aktuelle Lizenz für Deine bisher eingebrachte Zuarbeit. Eine Portierung erfolgt immer automatisch auf Deine bisher eingebrachten Zuarbeiten, mit dem Tag der Inkrafttretung, spätestens jedoch nach Ablauf der Widerspruchsfrist.


38. Frage:

Gilt die Lizenz auch für Personen die niemals der ADG beiwohnten?

Antwort:

Nein!

Begründung:

Für Dritte also fremde Personen außerhalb der ADG, gelten die normalen gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen. Die Benutzung von Zuarbeiten aus der ADG wäre eine klare Verletzung des Urheberrechts.


39. Frage:

Was ist das Ziel der Lizenz?

Antwort:

Diese Lizenz wurde mit der Absicht geschrieben, eingebrachte Zuarbeiten für die mögliche Verwendung der Umsetzung des AOW Konzeptes nachhaltig zu regulieren. Oberstes Ziel ist somit die Treue zum AOW Konzept und die Umsetzung der philosophischen Leitlinie. Somit sind die Sicherung von Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit an der Sache, sowie der Erhalt der Konzepttreue, während der Entwicklung, und Umsetzung, des Projektes erklärtes Ziel.

Begründung:

Um jedoch die Konzeptreue beurteilen zu können, wird ein Bewertungmaßstab benötigt. Als Referenz dieses Maßstabes wird das AOW Manuskript als stetig konkretisiertes Referendum heran gezogen.


40. Frage:

Was ist das Ziel der ADG?

Antwort:

Die ADG soll als Bewerbungsplattform ein Kernteam aus engagierten Mitstreitern bilden. Diesen Prozess beschreiben wir als Teamfindung.  

Begründung:

Du hast konkrete Vorstellungen, warum du in das Entwicklerteam der ADG eintreten möchtest. Die ADG prüft durch ihre Gruppendynamik, ob diese Interessen für eine langfristige Zusammenarbeit, genügend Homogenität und Potental aufweisen. Auf dem Prüfstand stehen, Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft, soziale Kompetenz, Kompromissbereitschaft, sowie eigenverantwortliches Arbeiten. Du kannst Dir es als ein Probearbeiten vorstellen. Ein Zusammenarbeiten wird immer dann unmöglich, wenn die Vorstellung der Umsetzung, zu stark mit den Interessen des Konzeptes in Konflikt geraten. Daher solltest du bei Zeiten keine Mühen scheuen, Dich in das AOW Konzept tiefgründig einzuarbeiten, um zu erkennen, ob es nicht mit Deinen Vorstellungen der Umsetzung kollidieren könnte. Der Autor des Konzeptes hat auf Grund einer fast 10 jährigen Vorbereitung, eine sehr konkrete Vorstellung der Umsetzung. Stell es Dir wie Tolkins Werk »Der Herr der Ringe« vor, es wird versucht so getreu es geht, das geschriebene Werk Antares Open World, in eine bildliche Vorstellung durch einen Film, bei uns durch ein Spiel zu portieren. Eigene Ideen einzubringen sind gern gewünscht, dürfen aber nicht mit dem Konzept im Widerspruch stehen.


41. Frage:

Wer bestimmt, wer in das Komitee kommt oder entlassen wird?

Antwort:

Der Autor des Konzeptes.

Begründung:

Dies mag auf dem ersten Eindruck sehr zwiespältig betrachtet werden können. Eine Umsetzung fängt jedoch immer mit dem Verständnis an der Sache beim Initiator an. Betrachtet man den Aspekt der Weitergabe von Wissen, so wird sich der Wissensgeber immer Menschen suchen, die ihm das größte Vertrauen entgegen bringen und mit dem er am besten zusammen arbeiten kann. Man könnte dies mit einem Elternteil vergleichen, welches sein Kind in die Obhut eines anderen geben muss. Zum anderen soll das übertragende Wissen, dann auch durch fachliche Kompetenz weiter getragen werden können. Es soll auch sicher gestellt werden, dass die Interpretation dieses Wissens, möglichst nah am Gedankengut des Autors portiert wird. Da jedoch zu Beginn eines Projektes kein Mitglied, das Wissen des Autors besitzt, ist dies ein logischer Schluss.


42. Frage:

Was passiert wenn ich krank bin oder anderweitig verhindert bin, und für eine Weile nicht am Projekt arbeiten kann?

Antwort:

Du meldest Dich beim Komitee als temporär abwesend.

Begründung:

Sollte Deine Abwesenheit mehr als einen Monat betragen, so addiert sich Deine Abwesenheit mit der Karenzzeit für Inaktivität. Dies bedeutet, dass du damit spätestens statt einem Monat, nach zwei Monaten als inaktives Mitglied geführt wirst.


43. Frage:

Kann ich meine eigene Firma gründen und Zuarbeiten für das Projekt tätigen?

Antwort:

Ja!

Begründung:

Wenn du das verstanden hast, verstehst du auch was mit der Schaffung eigener Arbeitsgrundlagen gemeint war. Die ADG stellt sich als Pool vieler Möglichkeiten dar, neue Wege der Umsetzung zu finden. Selbst wenn du kein Interesse hast, Dich selbstständig zu machen, so werden andere im Team Dir sicher Angebote unterbreiten, Dich aufgrund Deiner Präferenzen im Team anstellen zu wollen.


44. Frage:

Wie werden eingenommene Gelder verteilt?

Antwort:

Die Frage gehört wohl zu den interessantesten überhaupt. Die Lizenz selber, reguliert jedoch keine finanziellen Aspekte. Da jedoch in der Lizenz der Zweck weiterer organisatorischer Konstrukte gebunden wurde, kann das Komitee über die Zuweisung von Aufträgen an diese Einheiten, entsprechende Umsetzungsrechte delegieren.

Begründung:

Die Frage muss aber spezifiziert werden, da wir Gelder aus Crowd Funding Mechanismen, Spenden, Kredite und Umsätze aus dem finalen Produkten unterscheiden müssen. Aus diesem Grunde, wurde in den nachfolgenden Fragen darauf speziell eingegangen.


45. Frage:

Was passiert mit möglichen Einnahmen aus Kickstarter?

Antwort:

Zu diesem Zweck wird angedacht eine Förderstiftung zu gründen, welche das Crowd Funding Kapital im vollem Umfang erhält. Somit wird nachhaltig und auf lange Sicht, die Umsetzung des Konzeptes gesichert. Niemand kann sich somit dem Zweck entfremdend mit diesen Mitteln aus Kickstarter bereichern. Die spätere Satzung der Stiftung wird zusammen mit dem Stifter und dem Komitee erstellt. Mittels dieser Satzung, werden dann gerechte Verteilungsmechanismen für die Schaffung von Arbeitsgrundlagen definiert. Dazu zählen in erster Linie, Software, Lizenzen, und Leistungskataloge, welche für die späteren Unternehmen der Umsetzung von essentieller Bedeutung sind.

Begründung:

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens zum Beispiel aus Kickstarter einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei können Destinatäre, weiterhin in diese Stiftung spenden. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.

Man unterscheidet Förderstiftungen, die Tätigkeiten Dritter finanziell fördern, und operative Stiftungen, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks selbst Projekte durchführen. Meist sind Stiftungen auf ewig angelegt. Es werden aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer gegründet, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen).

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien, eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird als Stiftungsgeschäft bezeichnet. Die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige Zwecke wird als Überführung von Stiftungsvermögen in den Grundstock der Stiftung bezeichnet.


46. Frage:

Wie sieht meine Vergütung aus?

Antwort:

Wo hoch und wieviel du letzten Endes an Deiner Zuarbeit verdienen wirst, hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Findest du einen Platz als Arbeitnehmer in einer Firma, welche mit der Umsetzung betraut wurde, so wirst du einen Arbeitsvertrag erhalten. Der Chef dieser Firma wird dann mit Dir, individuell auf Basis Deiner dort weiter zu bearbeitenden Zuarbeiten, einen Vorschlag der Vergütung unterbreiten. Diese richtet sich natürlich dann nach den Präferenzen, der zuvor in der ADG eruierten Teamfindung. Anhaltspunkte für Bewertungen, geben die in §3 der Lizenz aufgeführte Richtlinien.

Natürlich ist es genauso möglich, selbst als Unternehmer, Selbständiger, oder Freiberufler, Dich für die Umsetzung in Teilen, anzubieten. Natürlich benötigst du dann bestimmt auch Mitarbeiter. Die ADG hilft Dir hier geeignetes Personal zu finden. Im idealen Fall arbeiten dann Deine Mitarbeiter, die du ja alle bereits gut kennen gelernt hast, an den Zuarbeiten, auf welche sie auch die Urheberrechte halten. So entfällt eine spätere Einarbeitung. Somit schaffst du dir und jeder sich selbst (so wie bereits mehrfach besprochen)  seine eigene Arbeitsgrundlage.

Als freier Mitarbeiter könntest du sogar in mehreren Unternehmen, der aus der ADG entstandenen Firmierungen arbeiten. Genauso kannst du als Berater in extern beauftragten Firmen (Outsourcing), Deine Tätigkeiten und Dienste für die Interessen am Projekt ausüben. Wie du siehst, sind die Möglichkeiten sehr individuell und vielfältig.

Durch die Bedienung von und mit der Umsetzung betrauten Firmierungen, können diese von Euch/Uns geführten Selbständigkeiten, dann auch maßgeschneiderte Vergütungspläne individuell über das verteilte Buget erstellen werden.

Bedeutet im Klartext: Gebe ich keine 100%, kann ich auch nicht erwarten, das meine Investitionen einmal Früchte tragen werden.

Begründung:

Dies bedeutet, das du von dem Unternehmen bezahlt wirst, welches du später als freier Mitarbeiter, Angestellter, oder als Geschäftsführer tätig sein wirst. Es ist also von essentieller Bedeutung, frühzeitig auf Deine Präferenzen gegenüber den künftigen Geschäftsführern, also Deinem Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Als Geschäftsführer umgedreht, Dich natürlich auch von den Präferenzen Deiner künftigen Mitarbeiter überzeugst.

Anzumerken sei noch, das Einahmen aus finalen Produkten, wiederum über Lizenzverträge zu den vertreibenden Unternehmen (Verwertungsgesellschaften), dann prozentuale Umsatzbeteiligungen, an die mögliche Förderstiftung zu entrichten haben. Aus diesen Gewinnen kann dann zu dem, eine leistungsbezogene Gewinnbeteiligung an alle angegliederten Unternehmen ausgeschüttet werden. Diese dann letzten Endes durch Dein Verhältnis (Angestellter, Geschäftsführer, etc.) an Dich direkt oder durch Deinen Chef, durchgereicht werden kann. Dein Vergütungspan, Arbeitsvertrag, Businessplan wird dies regulieren.


47. Frage:

Wie werden die Umsätze und Einnahmen aus den finalen Produkten aufgeteilt?

Antwort:

Die Einahmen also Umsätze aus finalen Produkten, gehen an die zu vertreibenden Unternehmen (Verwertungsgesellschaften). Ob diese in eigener Hand betrieben werden, wird der Markt und die Zeit entscheiden. Internationale Konstrukte werden hier alleine schon, wegen der länderspezifischen Rechtssprechung notwendig werden.

Über Lizenzverträge, welche durch eine mögliche Förderstiftung geregelt wären, würden dann die prozentual ausgehandelten Umsatzbeteiligungen, wieder in Form von Gewinnen zurück an die Förderstiftung oder andere organisatorischen Konstrukte fließen. Hier sind sehr viele Aspekte, wie Landesrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Niederlassungsrecht, etc. zu berücksichtigen.

Begründung:

Aus diesen Gewinnen kann dann zu dem, eine leistungsbezogene Gewinnbeteiligung an alle angegliederten Unternehmen ausgeschüttet werden.